Ab dem 01. September 2012
dürfen personenbezogene Daten zur Verwendung für Werbezwecke und die sog.
Listendaten, grundsätzlich nur mit Einwilligung genutzt werden.
Das bedeutet für werbende
Unternehmen, dass personenbezogene Daten, wie bspw. Telefonnummern und E-Mail-Adressen
nicht mehr ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen verwendet werden
dürfen.
Wie ist mit den bisherigen Daten
umzugehen? Darf ich diese noch für Werbung verwenden? Wie kann ich eine
wirksame Einwilligung einholen? Gibt es Ausnahmen?
Bestenfalls lassen Sie sich
von einem Fachmann beraten um Fallstricke zu vermeiden!
Stefan Fischerkeller
externer Datenschutzbeauftragter
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